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Hort

Dies sind die drei Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit.
Um ein Kind „sehen“ zu können braucht es mehr als nur zwei Augen.
Ein Kind „sieht“ man erst dann wirklich, wenn man jegliche subjektive Einschätzung und Interpretation vergisst, und seinen Blick dem bewussten Wahrnehmen widmet!
Das Wahrnehmen und Beobachten ist für uns der Grundstein unserer täglichen Arbeit.
Darauf aufbauend ergibt sich die 2. Ebene: - das Verstehen. Jedes Kind ist ein Individuum, eine Persönlichkeit, das eigene Erfahrungen machen will.
Und jedes Kind braucht dazu einen eigenen, geeigneten Rahmen, der es ihm ermöglicht, sich ohne Zwang und Druck auszuprobieren und seine Umwelt zu erkunden.
Ein Kind jedoch, das sich nicht verstanden fühlt, kann sich nicht entfalten.
Uns im Hort ist es wichtig, auf einer guten Vertrauensbasis mit den Kindern zu agieren, zu kommunizieren, zu arbeiten, um beiden Seiten, nämlich der der Kinder und der der Pädagoginnen die Möglichkeit zu geben nachvollziehbar und verständlich zu handeln!

Ausgehend von dieser Vertrauensbasis und dem Gefühl des Angenommen Seins ergibt sich die 3.Stufe: - das Begleiten. Wir Pädagoginnen im Hort nehmen einen wichtigen Teil im Leben der Kinder während der Volksschulzeit ein. Wir sind Ansprechpartner, Vertrauensperson und Sündenbock zugleich. Wir sind Vermittler, Konfliktberater, Krankenschwester, Tröster und einfach nur Mitmenschen, die Stärken und Schwächen haben.  Wir begleiten die Kinder ein Stück auf ihrem Weg und wollen ihnen in dieser Zeit durch unser Vorleben eine Bereicherung für ihr weiteres Leben sein.

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Funktion und Aufgabe des Hortes

Der Kinderhort als Kinderbetreuungseinrichtung unterstützt und ergänzt die Erziehungsarbeit der Eltern. In Zusammenarbeit mit der Schule sind Möglichkeiten und Hilfen zur Erfüllung schulischer Aufgaben unter Anwendung aktueller Lerntechniken zu bieten und Rahmenbedingungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu schaffen.

Bei uns haben die Kinder die Gelegenheit, viele Kontakte zu knüpfen und ihre sozialen Kompetenzen zu fördern. Auch die Erziehung zur Selbstständigkeit, sowie die Vermittlung von Werten sind uns ein großes Anliegen.

„Die Erfüllung schulischer Aufgaben unter Anwendung aktueller Lerntechniken […]“

Das bedeutet für uns, dass wir den Kindern bei ihren Hausaufgaben individuell zur Seite stehen und ihnen, falls nötig, das gelernte Stoffgebiet anhand verschiedenster Lernmaterialien näher bringen.

Hort bedeutet:

  • Entfaltung der Anlagen der Kinder nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten

  • Förderung und Hilfe zur Erfüllung der mit dem Schulbesuch verbundenen Pflichten

  • Angebot einer sinnvollen Freizeitgestaltung

 

Hort  bedeutet NICHT:

  • Nachhilfe-Institut

  • Beaufsichtigungsstelle bzw. „Kindersitting“

  • Hort übernimmt die Erziehungsarbeit der Eltern

Aufnahmemodalitäten

Aus pädagogischer Sicht:

Sollte ein Kind schulergänzend gefördert werden oder gibt es sprachliche, soziale oder andere Defizite, arbeiten beide Elternteile oder ist ein Elternteil alleinerziehend, kann der Besuch der Einrichtung helfen, das Kind oder die Eltern dahin gehend zu unterstützen und zu fördern. Hierfür ist eine Aufnahme in den Hort empfehlenswert.

 

Vormerkung oder Bedarfserhebung:

Zu jedem beliebigen Zeitpunkt, jedoch spätestens bis Anfang Februar des Jahres sollte eine unverbindliche Ankündigung durch die Eltern erfolgen, dass der Besuch des Hortes für das Kind gewünscht wird. Dies kann persönlich oder telefonisch

bei der Leiterin oder beim Rechtsträger erfolgen. Das Datum der Vormerkung ist für die Aufnahme nicht relevant. Alle paar Jahre wird seitens der Gemeinde eine Bedarfserhebung durchgeführt. Hier muss nicht mehr unbedingt zusätzlich eine Vormerkung seitens der Eltern stattfinden.

 

Anmeldung:

Ende März erhalten die Eltern der vorgemerkten Kinder eine schriftliche Einladung zur Anmeldung. Die Eltern kommen persönlich mit dem Kind zur verbindlichen Anmeldung und bringen die Nachweise laut Hortordnung mit (siehe nächster Absatz). Bei diesem Termin wird die Einrichtung durch die Leiterin vorgestellt und die aktuelle Öffnungszeit bekannt gegeben. Die Eltern unterschreiben das Anmeldeformular und die Hortordnung und sind damit an ihre Angaben gebunden. Eine Aufnahme ist mit der Anmeldung noch nicht erfolgt.

 

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

a) Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes,

b) ärztliche Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes,

c) Impfbescheinigung

d) Meldezettel

e) Einkommensnachweis oder Bestätigung über Arbeitssuche / Ausbildung der Eltern

 

Anmeldung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen  (nähere Infos siehe Kapitel „Integration“)

 

Aufnahme:

Die tatsächliche Aufnahme erfolgt schriftlich durch den Rechtsträger Anfang Mai.

Die Ausfertigung der unterschriebenen Hortordnung wird ausgehändigt.

 

Warteliste:

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze (maximal 23 Kinder/Gruppe), wird über eine Ausnahmegenehmigung zur Überschreitung seitens des Landes OÖ beratschlagt, es kommt (wenn möglich) zum Platz-Sharing-Prinzip oder es werden Wartelistenplätze vergeben.

 

Infos zur Warteliste:

 

  • Kinder, deren Eltern berufstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind oder deren familiäre oder soziale Verhältnisse eine Aufnahme erfordern, werden bevorzugt aufgenommen. Außerdem werden Kinder, die eine längere Anwesenheitsdauer aufweisen, bevorzugt.

  • Hort-Geschwisterkinder haben ebenfalls den Vorrang.

  • Kinder, die längere Anwesenheitszeiten aufweisen (z.B. 5-Tages Tarif) erhalten auf der Warteliste weiter vorne einen Platz.

  • Jüngere Kinder werden favorisiert aufgenommen.

Finanzielle Aspekte

                                                  und Mittagessen

Der Besuch ist laut der Tarifordnung des Gemeinderates der Gemeinde Tumeltsham vom 01.09.2014 für alle Kinder kostenpflichtig. Nach §1 ist der, von den Eltern für Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung zu erbringende Kostenbeitrag nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat zu bemessen. Für die Berechnung der Höhe, ist ein Einkommensnachweis nötig. Wird dieser nicht innerhalb drei Wochen nach Beginn des Hortjahres nachgewiesen, wird der Höchstbeitrag berechnet.

Der Elternbeitrag wird für zehn geöffnete Monate berechnet und mittels Bankeinzug monatlich eingehoben.

Der monatliche Mindestbetrag im Hort beträgt 41€, der Höchstbeitrag pro Monat beläuft sich auf 107€ (Stand: Sept. 2014).

Mit dem Elternbeitrag sind alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt, ausgenommen dem Mittagessen, dem Werkbeitrag (30 € pro Semester) und eventuelle Ausflüge gemäß § 12 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011.

Weiters sollen alle Eltern eines Hortkindes 1 x pro Semester einen Verdünnsaft und eine Taschentuchbox mitbringen.

Genauere Informationen zu Themen wie beispielsweise den Geschwisterabschlag findet man in der Tarifordnung der Gemeinde Tumeltsham.

Mittagessen und Auswahl der Mahlzeiten:

Der Hort wird von Montag bis Freitag mit Mittagsbetrieb geführt. Das Mittagessen wird vom Kulinario Ried im Innkreis (Krankenhausküche der Barmherzigen Schwestern) zubereitet. Da die Leiterin besonders auf gesunde und ausgewogene Ernährung der Kinder achtet, wird bei der Auswahl der Speisen großen Wert darauf gelegt, dass reichlich Gemüse und Obst vorhanden sind.

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Tagesablauf

Vor dem Mittagessen - Freizeitphase:

Je nach Unterrichtsende werden die Hortkinder von mir geholt oder kommen nach und nach in der Institution an. Die Zeit vor dem Mittagessen (wird bei uns umgangssprachlich oft auch „Feierabend“ genannt) dient zur Entspannung und zum Ausgleich zur Schulsituation. Die Kinder dürfen hierbei selbst entscheiden, was sie für die Erholung vom Schultag tun möchten. Hierfür bieten unser Gruppenraum, unser Spielraum oder der Garten genügend Platz und Möglichkeit. Manche Kinder sind nach dem Unterricht sehr erschöpft und möchten sich lieber mit einem Buch auf dem Sofa entspannen und lesen.

Mittagszeit:

Um 12:20 Uhr treffen die letzten Kinder ein und es wird gemeinsam der Tisch gedeckt.

Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, sich beim Essen Zeit zu lassen. Durch das gemeinsame Essen ist es auch möglich, Tischkultur zu vermitteln.

Nach dem Essen werden zwei bis drei Kinder für das Küchenteam ausgewählt, die mit der Horthelferin gemeinsam die Esstische und die Küche säubern.

Bewegungszeit:

Bewegung ist ein Grundbedürfnis eines jeden Kindes. Wenn die Kinder die Möglichkeit haben, sich auszutoben, fällt es nachher leichter, sich auf die Hausübung zu konzentrieren.

Wir gehen jeden Tag für mindestens eine halbe Stunde in den Turnsaal oder in den Schulgarten. Diese Bewegungszeit findet von 13:15 Uhr bis ca. 13:55 Uhr statt.

Wichtig ist dabei, die Balance zwischen von der Hortpädagogin geplanten und von den Hortkindern selbst bestimmten Aktivitäten zu beachten.

 

Lernen und Hausaufgaben:

Die Hausübungszeit beginnt nach dem Bewegungsausgleich um ca. 14:00 Uhr.

Die Hausaufgabenphase erfolgt ohne Zeitbegrenzung, jedoch wird darauf geachtet, dass die Hausübung nicht länger als 1,5 Stunden Zeit in Anspruch nimmt.

Durch das Schaffen günstiger Lernbedingungen werden die Kinder zum Arbeiten (im Flüsterton) motiviert. Ansagen können von den Kindern geübt werden, diese werden von uns auch kontrolliert. Da das laute Lesen von Angesicht zu Angesicht geschehen sollte, findet das Lesen jedoch zu Hause statt!

Ende der Hausübungszeit:

Um ca. 15:30 Uhr sind normalerweise alle Kinder mit der Hausübung fertig. Danach gehen wir oft noch in den Garten oder Turnsaal, oder wir machen andere Aktivitäten (Lieder singen, basteln, Obst essen, etc.)

Nach der Hausübungszeit werden nach und nach die Kinder von ihren Eltern abgeholt oder dürfen (mit schriftlicher Einverständniserklärung) nach Hause gehen.

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Lernkonzept

- Pädagogische Prinzipien, Ziele und Grenzen

  • Wohlfühlatmosphäre schaffen, die Raum für Lernprozesse ermöglicht

  • Selbstständiges Lernen und Arbeiten

  • Pädagoginnen stehen Kindern bei Schwierigkeiten mit Rat und Tat zur Seite

  • Kinder, soweit es Zeit und Situation zulassen, einzeln fördern

  • Hort ist KEIN NACHHILFE-INSTITUT

  • Das laute Vorlesen muss zu Hause geschehen

- Ort und Zeit

  • Im Hausübungsraum gegenüber Hort-Gruppenraum

  • Mo – Fr

  • Beginn: 14.00 Uhr bis ca. 15.30 Uhr (offenes Ende)

- Zusammensetzung der Gruppe und Gruppenstärke

  • Volksschulkinder (1. - 4. Klasse); ca. 15 – 23 Kinder

- Förderkonzept

  • Den Kindern bei Schwierigkeiten zur Seite stehen

  • Mit passendem Fördermaterial die Aufgaben nochmals „behandeln“

- Zusammenarbeit mit Lehrkräften in Bezug zur Hausübung

  • Beinahe täglicher Austausch über Zeit oder Menge (zu viel/schwierig?)

- Zusammenarbeit mit Eltern, Dokumentation, Heft

  • Eltern tragen eine Mitverantwortung gegenüber der Schulsituation ihrer Kinder und sollen selber nochmals zu Hause die Hausübungshefte aufschlagen und sich einen Überblick verschaffen

  • Schwierigkeiten werden dokumentiert und mit den Eltern besprochen

- Kontakte und Ansprechpartner

  • Pädagogin und Verantwortliche: Gloria Hörmanseder, BEd.

  • Helferin und Hausübungsassistenz: Lisa Prinstinger

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