Finanzielle Aspekte
und Mittagessen
Der Besuch ist laut der Tarifordnung des Gemeinderates der Gemeinde Tumeltsham vom 01.09.2014 für alle Kinder kostenpflichtig. Nach §1 ist der, von den Eltern für Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung zu erbringende Kostenbeitrag nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat zu bemessen. Für die Berechnung der Höhe, ist ein Einkommensnachweis nötig. Wird dieser nicht innerhalb drei Wochen nach Beginn des Hortjahres nachgewiesen, wird der Höchstbeitrag berechnet.
Der Elternbeitrag wird für zehn geöffnete Monate berechnet und mittels Bankeinzug monatlich eingehoben.
Der monatliche Mindestbetrag im Hort beträgt 41€, der Höchstbeitrag pro Monat beläuft sich auf 107€ (Stand: Sept. 2014).
Mit dem Elternbeitrag sind alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt, ausgenommen dem Mittagessen, dem Werkbeitrag (30 € pro Semester) und eventuelle Ausflüge gemäß § 12 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011.
Weiters sollen alle Eltern eines Hortkindes 1 x pro Semester einen Verdünnsaft und eine Taschentuchbox mitbringen.
Genauere Informationen zu Themen wie beispielsweise den Geschwisterabschlag findet man in der Tarifordnung der Gemeinde Tumeltsham.
Mittagessen und Auswahl der Mahlzeiten:
Der Hort wird von Montag bis Freitag mit Mittagsbetrieb geführt. Das Mittagessen wird vom Kulinario Ried im Innkreis (Krankenhausküche der Barmherzigen Schwestern) zubereitet. Da die Leiterin besonders auf gesunde und ausgewogene Ernährung der Kinder achtet, wird bei der Auswahl der Speisen großen Wert darauf gelegt, dass reichlich Gemüse und Obst vorhanden sind.
Küche