Aufnahmemodalitäten

Aus pädagogischer Sicht:

Sollte ein Kind schulergänzend gefördert werden oder gibt es sprachliche, soziale oder andere Defizite, arbeiten beide Elternteile oder ist ein Elternteil alleinerziehend, kann der Besuch der Einrichtung helfen, das Kind oder die Eltern dahin gehend zu unterstützen und zu fördern. Hierfür ist eine Aufnahme in den Hort empfehlenswert.

 

Vormerkung oder Bedarfserhebung:

Zu jedem beliebigen Zeitpunkt, jedoch spätestens bis Anfang Februar des Jahres sollte eine unverbindliche Ankündigung durch die Eltern erfolgen, dass der Besuch des Hortes für das Kind gewünscht wird. Dies kann persönlich oder telefonisch

bei der Leiterin oder beim Rechtsträger erfolgen. Das Datum der Vormerkung ist für die Aufnahme nicht relevant. Alle paar Jahre wird seitens der Gemeinde eine Bedarfserhebung durchgeführt. Hier muss nicht mehr unbedingt zusätzlich eine Vormerkung seitens der Eltern stattfinden.

 

Anmeldung:

Ende März erhalten die Eltern der vorgemerkten Kinder eine schriftliche Einladung zur Anmeldung. Die Eltern kommen persönlich mit dem Kind zur verbindlichen Anmeldung und bringen die Nachweise laut Hortordnung mit (siehe nächster Absatz). Bei diesem Termin wird die Einrichtung durch die Leiterin vorgestellt und die aktuelle Öffnungszeit bekannt gegeben. Die Eltern unterschreiben das Anmeldeformular und die Hortordnung und sind damit an ihre Angaben gebunden. Eine Aufnahme ist mit der Anmeldung noch nicht erfolgt.

 

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

a) Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes,

b) ärztliche Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes,

c) Impfbescheinigung

d) Meldezettel

e) Einkommensnachweis oder Bestätigung über Arbeitssuche / Ausbildung der Eltern

 

Anmeldung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen  (nähere Infos siehe Kapitel „Integration“)

 

Aufnahme:

Die tatsächliche Aufnahme erfolgt schriftlich durch den Rechtsträger Anfang Mai.

Die Ausfertigung der unterschriebenen Hortordnung wird ausgehändigt.

 

Warteliste:

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze (maximal 23 Kinder/Gruppe), wird über eine Ausnahmegenehmigung zur Überschreitung seitens des Landes OÖ beratschlagt, es kommt (wenn möglich) zum Platz-Sharing-Prinzip oder es werden Wartelistenplätze vergeben.

 

Infos zur Warteliste:

 

  • Kinder, deren Eltern berufstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind oder deren familiäre oder soziale Verhältnisse eine Aufnahme erfordern, werden bevorzugt aufgenommen. Außerdem werden Kinder, die eine längere Anwesenheitsdauer aufweisen, bevorzugt.
  • Hort-Geschwisterkinder haben ebenfalls den Vorrang.
  • Kinder, die längere Anwesenheitszeiten aufweisen (z.B. 5-Tages Tarif) erhalten auf der Warteliste weiter vorne einen Platz.
  • Jüngere Kinder werden favorisiert aufgenommen.

 

 

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